Krankenversicherung für Selbstständige

Die Absicherung über eine Krankenkasse sichert Ihnen Zugang zu umfangreichen Leistungen wie einer ärztlichen Behandlung und Medikamenten. Angestellte werden in Österreich automatisch über den Arbeitgeber bei der jeweils zuständigen Gesundheitskasse versichert. Im Falle einer Selbstständigkeit gibt es jedoch gesonderte Regelungen, welche wir Ihnen auf dieser Seite vorstellen möchten.

 

Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Österreich ein Teil des Sozialversicherungssystems. Sowohl für Angestellte als auch Selbstständige handelt es sich dabei um eine Pflichtversicherung.

Seit dem 01.01.2020 existiert die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), welche die Sozialversicherungsanstalt der Gewerbetreibenden (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) vereint. Über die SVS erhalten Sie automatisch eine Versicherung in der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung.

Die Pflichtversicherung bei der SVS gilt für sämtliche Gewerbetreibende mit einem Gewinn von über 6.010,92 € im Jahr 2023.

Die Beitragsberechnung für die Versicherten der SVS erfolgt anhand des Steuerbescheids des jeweiligen Jahres. Der Summe werden Fixbeträge als auch prozentuale Anteile zugrunde gelegt.

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Lange Antwort

Nachdem Sie bereits in Kurzform die wichtigsten Informationen rund um die Krankenversicherung für Selbstständige erhalten haben, möchten wir Sie nachfolgend detaillierter über alles Wichtige zum Thema aufklären.

 

Wer ist über die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) versichert?

Wie es anhand des Namens bereits zu erahnen ist, liegt die Zuständigkeit der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bei der Versicherung von Selbstständig Erwerbstätigen, aber auch Bauern, Forstwirte und Freiberuflern. Zu den Selbstständigen zählen neben Einzelunternehmen auch die Gesellschafter einer OG, Komplementäre einer KG sowie Gesellschafter einer GmbH.

Neben der beruflichen Tätigkeit entscheidet auch das Einkommen darüber, ob Sie sich über die SVS versichern müssen. Für das Jahr 2023 liegt die Versicherungsgrenze bei 6.010,92 € Gewinn im Jahr. Liegen Sie unter diese Grenze, fallen Sie nicht unter die Versicherungspflicht bei der SVS.

 

Ab wann besteht die Versicherungspflicht für Selbstständige?

Möchten Sie ein Gewerbe eröffnen, gibt es je nach Art des Betriebes unterschiedliche Regelungen, welche Sie im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beachten müssen. Der erste Fall ist die Gründung mit Gewerbeschein. Hierbei beginnt die Versicherungspflicht mit der Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Diese meldet Ihre Gründung automatisch an die SVS, was Sie jedoch nicht von der Pflicht ausnimmt, sich innerhalb eines Monats bei der SVS zu melden.

Starten Sie Ihr Unternehmen jedoch ohne Gewerbeschein, erfolgt keine automatische Meldung an die SVS. In diesem Falle wird erst nach dem ersten Einkommensteuerbescheid ermittelt, ob Sie über oder unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Liegen Sie über der Grenze, müssen Sie der SVS rückwirkend den Beginn der Tätigkeit mitteilen. Kann dies nicht einwandfrei ermittelt werden, wird der 1.1. für den Start der Versicherungspflicht angenommen. Optional können Sie auch eine Überschreitungserklärung an die SVS übermitteln. Dadurch startet die Versicherungspflicht an dem Tag der Abgabe.

Möchten Sie Ihren Betrieb aufgeben oder ruhen lassen, endet die Versicherungspflicht an dem jeweiligen Tag. Diesen Zeitpunkt müssen Sie der SVS immer mitteilen und erhalten anschließend eine Bestätigung.

 

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung bei der SVS?

Für die Berechnung der Beiträge werden von der SVS verschiedene Prozentsätze angehalten. Entscheidend ist in jedem Fall das tatsächliche Einkommen, welches durch die Steuererklärung ermittelt wird. Da dieses erst nach dem vollendeten Jahr bekannt ist, werden die bereits gezahlten Beiträge nach Bekanntwerden des Steuerbescheids korrigiert und ausgeglichen.

Für das Jahr 2023 beliefen sich die Prozentsätze in den folgenden Bereichen auf: 18,5 % für die Pensionsversicherung, 6,8 % für die Krankenversicherung, 1,53 % für die Selbstantigenvorsorge und pauschal 10,97 € pro Monat für die Unfallversicherung. In Summe ergibt sich hieraus eine Belastung in Höhe von 26,83 % des Betriebsgewinnes.

 

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung für Selbstständige?

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung gibt es die sogenannte private Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, welche den Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung gezielt erweitert. Anders als die gesetzliche Variante muss die private Krankenversicherung individuell abgeschlossen werden. Hierbei können Sie sowohl den Anbieter als auch den Tarif selbst wählen. 

Das Leistungsbild einer privaten Krankenversicherung umfasst typischerweise die Bereiche Sonderklasse- und Wahlarztversicherung sowie individuelle Bausteine wie eine Zahnversicherung. In der Praxis sichern Sie sich dadurch schnellere Behandlungen sowie einen komfortableren Aufenthalt in einer Klinik Ihrer Wahl.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge hierbei nicht einkommensabhängig. Vielmehr spielt Ihr aktueller Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine entscheidende Rolle. Dieser wird mithilfe einer umfangreichen Gesundheitsprüfung durch den Versicherer bestimmt. Je weniger Erkrankungen bestehen, desto geringer wird von der Versicherung das Risiko für weitere Erkrankungen eingeschätzt. Dies spiegelt sich im Folgenden durch geringere Beiträge wider.

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