Bereits ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft über die Entbindung sowie die nachträgliche Untersuchung geht eine Schwangerschaft mit einer umfangreichen medizinischen Versorgung einher. Durch die gesetzliche Krankenversicherung und dem Mutter-Kind-Pass erhalten Sie eine Versorgung und Kostenübernahme für die grundsätzlichen Untersuchungen und Behandlungen.
Einen umfangreicheren Schutz erhalten Sie durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Diese erweitert den Schutz der gesetzlichen Variante in zahlreichen Punkten. Welche Leistungen Sie hierbei erhalten können und welche Vorteile die private Krankenversicherung während der Schwangerschaft bietet, erfahren Sie auf dieser Seite.
Überblick
Das österreichische Gesundheitssystem unterscheidet zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Variante handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche grundlegende Leistungen auf zahlreichen Gebieten beinhaltet.
Im Bereich der Schwangerschaft handelt es sich dabei um die Kostenübernahme einer Kassengynäkologin sowie eine einmalige Beratung durch eine Hebamme.
Einen zusätzlichen Schutz erhalten Sie durch den Abschluss einer freiwilligen privaten Krankenversicherung. Die genauen Leistungen unterscheiden sich dabei je nach Anbieter und Tarif.
Typische Leistungen während einer Schwangerschaft sind beispielsweise die Betreuung durch eine Wahlgynäkologin sowie einer Hebamme und ein verbesserter Komfort in einem Spital nach der Geburt.
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Lange Antwort
Nachdem wir Ihnen bereits einen kurzen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gegeben haben, möchten wir nachfolgend detaillierter auf die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen eingehen.
Unterschied gesetzliche und private Krankenversicherung
Das österreichische Gesundheitssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Person mit festem Einkommen in Österreich muss laut Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) über eine gesetzliche Gesundheitskasse versichert sein. Die Zuständigkeit der Krankenkasse richtet sich dabei nach dem jeweiligen Arbeitgeber. Das Leistungsbild der privaten Krankenversicherung umfasst einen grundlegenden Schutz in allen wichtigen Bereichen.
Vielfältigere Leistungen bietet die freiwillige, private Krankenversicherung. Diese kann als Zusatzversicherung angesehen werden, da sie je nach Tarif individuelle Leistungen bietet. Typische Bestandteile der privaten Versicherung sind eine Sonderklasse- und Wahlarztversicherung.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung und der Mutter-Kind-Pass?
Während einer Schwangerschaft erhalten Sie über die gesetzliche Krankenversicherung und dem Mutter-Kind-Pass Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen und notwendigen Behandlungen. Hierzu gehört unter anderem die Betreuung von einer Hebamme in der 18. und 22. Schwangerschaftswoche sowie die Betreuung durch eine Gynäkologin. Die Kosten für tiefgründigere Untersuchungen wie eine Pränataldiagnostik wird hingegen nur bei begründetem Verdacht übernommen.
Welche zusätzlichen Leistungen erhalten Sie durch eine private Krankenversicherung?
Durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie den Schutz der gesetzlichen Versicherung gezielt erweitern. Jeder Anbieter stellt hierbei verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen zur Auswahl, welche oftmals an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können.
Je nach Tarif erhalten Sie dadurch eine gezielte Ergänzung von Leistungen während der Schwangerschaft. Leistungen, welche unter den Schutz der gesetzlichen Versicherung fallen, werden auch weiterhin über diese abgerechnet. Freiwillige Zusatzuntersuchungen oder die Betreuung durch einen Wahlarzt können hingegen über die private Krankenversicherung abgerechnet werden. Durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung mit Sonderklasse erhalten Sie zudem einen verbesserten Komfort während des Krankenhausaufenthaltes nach der Entbindung.
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Freie Arztwahl
Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft durch eine Gynäkologin gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die vollständige Kostenübernahme beschränkt sich jedoch auf die Untersuchungen bei einer Kassenärztin. Wünschen Sie die Betreuung durch eine Wahlgynäkologin, müssen Sie die Kosten vorerst selbst übernehmen. Nach der Behandlung können Sie die Rechnung einreichen und erhalten einen Teil der Behandlungskosten erstattet.
Besitzen Sie eine zusätzliche private Krankenversicherung, kommt diese in der Regel für die Differenz von den tatsächlichen Kosten und der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung auf.
Hebammenleistungen
Auch bei der Betreuung durch eine Hebamme gibt es deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Während durch die gesetzliche Krankenkasse nur eine grundlegende Versorgung durch eine Hebamme mit Kassenvertrag übernommen wird, haben Sie mit einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, sich Ihre Hebamme frei auszuwählen.
Auch die Mitnahme der eigenen Hebamme zur Geburt fällt nicht unter das Leistungsbild der gesetzlichen Versicherung. Um auch während der Geburt durch Ihre Wahlhebamme betreut zu werden, müssen Sie die Kosten entweder selbst tragen oder eine private Krankenversicherung besitzen.
Unterschiede bei der Entbindung in einem Spital
Planen Sie eine Entbindung in einem Spital, bietet eine private Krankenversicherung Zugang zu einem verbesserten Komfort und einer bevorzugten Behandlung. Besitzt die Versicherung eine Sonderklasse, so können Sie sich das Spital frei auswählen und erhalten je nach Tarif ein Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer. Ohne private Krankenversicherung werden lediglich die Kosten für ein Standardzimmer mit 4 bis 8 Betten übernommen. Eine Entbindung in einer Privatklinik ohne private Krankenversicherung kann schnell Kosten in einem vier- bis fünfstelligen Bereich mit sich bringen.
Fazit – Private Krankenversicherung in der Schwangerschaft
Durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie das Leistungsbild während einer Schwangerschaft gezielt erweitern. Zwar fallen gynäkologische Untersuchungen und die Betreuung einer Hebamme auch unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung, für tiefgründigere Leistungen einer Hebamme oder Gynäkologin Ihrer Wahl müssen Sie ohne private Zusatzversicherung jedoch selbst aufkommen.