Was passiert mit der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Durch eine Krankenversicherung erhalten Sie Zugang zu vielfältigen Gesundheitsleistungen wie Behandlungen und Medikamenten. Arbeitnehmer werden in Österreich automatisch über den Arbeitgeber bei der zuständigen Gesundheitskasse versichert. Endet das Arbeitsverhältnis und es kommt zu einer Arbeitslosigkeit, greifen besondere Regelungen. Alles, was Sie rund um das Thema Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Überblick

Das Krankenversicherungssystem in Österreich unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Erstere ist Teil des Sozialversicherungssystems und wird von jedem Arbeitnehmer benötigt. Zweitere ist eine Zusatzversicherung, welche freiwillig als Erweiterung abgeschlossen werden kann.

Je nach Arbeitgeber unterscheidet sich der Versicherungsträger für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge sind entgeltabhängig und werden durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und beglichen.

Personen ohne Beschäftigung, welche Leistungen aus der Arbeitslosenkasse beziehen, werden ebenfalls über die Sozialversicherung krankenversichert. Die Beiträge werden dabei durch die Arbeitslosenversicherung übernommen

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Unterschiede zwischen beschäftigten und arbeitslosen Personen, da die Beiträge nicht von dem Entgelt abhängig sind.

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Lange Antwort

Nachdem Sie nun bereits erfahren haben, dass Sie auch ohne feste Beschäftigung mit Leistungen des Arbeitsmarktservices krankenversichert sind, möchten wir Ihnen nachfolgend weitere Fragen rund um das Thema beantworten.

 

Welche Krankenversicherungsleistungen erhalte ich als Arbeitsloser?

Das Leistungsbild der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet nicht zwischen Personen mit einer Beschäftigung und Arbeitslosen. Im Falle einer Erkrankung erhalten Sie dieselbe Behandlung als auch Leistungen wie ein Krankentagegeld ausgezahlt. Auch die Mitversicherung von Familienangehörigen ist gleichermaßen für Arbeitslose möglich. 

Im Falle einer privaten Krankenversicherung spielt das Beschäftigungsverhältnis ebenfalls keine Rolle für die gewährten Leistungen. Welche Leistungen Sie im Detail erhalten, ist von dem jeweiligen Tarif abhängig. Typische Bausteine für eine private Krankenversicherung sind eine Sonderklasse- und Wahlarztversicherung sowie vielzählige Einzelbausteine wie eine Zahnversicherung.

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Was kostet die Krankenversicherung als Arbeitsloser?

Während der Zeit im Angestelltenverhältnis richten sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Arbeitsentgelt. Die Beiträge werden dabei automatisch durch den Arbeitgeber an die Krankenversicherung übermittelt. 

Endet das Arbeitsverhältnis und es werden Arbeitslosenleistungen in Anspruch genommen, sind Sie automatisch über den Sozialversicherungsträger krankenversichert. Beiträge müssen Sie ab diesem Punkt nicht mehr verrichten. Die Leistungen sind jedoch identisch mit denen während einer Anstellung.

Besitzen Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung, ändert sich für Sie nach der Beendigung des Angestelltenverhältnisses nichts. Sowohl die Leistungen, als auch die Beiträge bleiben hierbei unberührt, da diese nicht vom Entgelt abhängig sind.

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