Ist eine private Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind nicht gering und stellen oftmals eine hohe finanzielle Belastung dar. Um die Belastung ein wenig zu reduzieren scheint es sinnvoll die Ausgaben bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Doch ist dies überhaupt möglich? Diese Frage möchten wir Ihnen auf dieser Seite beantworten und alles Wichtige, rund um die private Krankenversicherung in der Steuererklärung aufzeigen.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Steuerberater. Wir beantworten die Frage lediglich nach bestem Wissen sowie Gewissen.

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Kurze Antwort

Bis zum Steuerjahr 2020 war es möglich Personenversicherungen, zu welcher auch die private Krankenversicherung zählt, als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzusetzen. Dies betraf zuletzt jedoch nur noch Versicherungen, welche vor dem Januar 2016 abgeschlossen wurden.

Mit dem Steuerjahr 2021 entfiel diese Möglichkeit, was bedeutet, dass die private Krankenversicherung seit dem nicht mehr steuerlich absetzbar ist.

 

Hintergründe

Wie Sie erfahren haben, waren Personenversicherungen über eine lange Zeit hinweg steuerlich absetzbar. Dabei konnten sämtliche Beiträge als Sonderausgaben oder auch Topfsonderausgaben abgesetzt werden. In den letzten Jahren wurde dies jedoch bereits eingegrenzt, wodurch die Möglichkeit lediglich für ältere Versicherungen bestand, welche bereits vor dem Januar 2016 abgeschlossen wurden. Diese Regelung betraf neben der privaten Krankenversicherung auch alle weiteren Personenversicherungen, wie um Beispiel:

Mit dem Steuerjahr 2021 entfiel die Möglichkeit, Beiträge steuerlich abzusetzen für alle der genannten Personenversicherungen gänzlich.

Wichtig: Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen einen guten Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit einer privaten Krankenversicherung geben konnten. Für detaillierte Fragen sollten Sie jedoch immer einen Steuerberater aufsuchen oder sich bei Ihrem Versicherungsfachmann informieren. Auch das zuständige Finanzamt kann in Sachen Absetzbarkeit von Versicherungen ganz sicher alle Fragen aus dem Raum schaffen.

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