Dank des umfangreichen österreichischen Sozialversicherungssystems ist nahezu jeder Österreicher gesetzlich abgesichert. Dies betrifft die Bereiche Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Für beruflich Tätige handelt es sich dabei um eine Pflichtversicherung, wobei die Beiträge direkt eingezogen werden. Doch wie verhält es sich nach dem Arbeitsleben mit dem Eintritt in die Pension? Alles Wichtige rund um die Krankenversicherung für Pensionäre erfahren Sie auf dieser Seite.
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Überblick
Mit dem Eintritt in die Pension werden alle Pensionäre über die Österreichische Gesundheitskasse krankenversichert.
Das Leistungsbild entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen vor dem Pensionseintritt. Die Beiträge richten sich nun jedoch nach der Pensionshöhe und betragen 5,1 % der Bruttopension.
Hinterbliebene, welche über einen Pensionisten mitversichert waren, sind auch nach dessen Tod gesetzlich versichert.
Genügt Ihnen der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, haben Sie die Möglichkeit, freiwillig eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese kann als Zusatzversicherung angesehen werden und erweitert den Schutz je nach gewähltem Tarif beispielsweise um eine Wahlarzt- oder Sonderklasseversicherung. Optional lassen sich auch kleinere Bausteine wie eine Zahnversicherung einschließen.
Lesen Sie mehr dazu hier: Private Krankenversicherungen für Pensionäre und ältere Personen