Das österreichische Sozialversicherungssystem sieht für nahezu jede Person eine Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse vor. In der Regel richtet sich die Versicherung über den Arbeitgeber beziehungsweise das entsprechende Amt bei Arbeitslosen und Pensionisten. Für Personen ohne feste Beschäftigung oder Kinder gibt es jedoch eine weitere Möglichkeit, die Mitversicherung über eine andere Person. Wann dies gelingt und welche Besonderheiten dabei gelten, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen.
Kurze Antwort
In dem österreichischen Sozialversicherungssystem gibt es die Möglichkeit, bestimmte Personen über die eigene gesetzliche Krankenversicherung mitzuversichern. Diese Möglichkeit besteht unter anderem bei Kindern, dem Partner oder einem Verwandten bei gemeinsamer Haushaltsführung.
Grundsätzlich gelingt dies nur, wenn die mitzuversichernde Person keine eigene gesetzliche Krankenversicherung besitzt und keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.
Unter bestimmten Umständen können für die Mitversicherung Beiträge verlangt werden. Diese liegen aktuell bei 3,4 % des Bruttolohns.
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Lange Antwort
Nachdem Sie bereits in Kurzform erfahren haben, unter welchen Umständen eine Mitversicherung möglich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend detailliertere Informationen rund um das Thema übermitteln.
Wie lange können Kinder über die Eltern mitversichert werden?
Die Versicherung von Kindern über einen Elternteil ist wohl das typische Beispiel für eine Mitversicherung. Grundsätzlich können Kinder von der Geburt an bis zu einem Alter von 18 Jahren kostenfrei über die Eltern versichert werden. Neben den leiblichen Kindern ist dies gleichermaßen auch für Adoptiv- und Stiefkinder möglich.
Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin möglich. Übt ihr Kind eine anerkannte Schul- oder Berufsausbildung aus oder studiert an einer anerkannten Hochschule, ist die Mitversicherung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kostenfrei möglich.
Kann der Partner mitversichert werden?
Auch der eigene Partner kann unter bestimmten Voraussetzungen über Ihre gesetzliche Krankenversicherung mitversichert werden. Wichtig hierbei ist, dass der Lebenspartner keine eigenen Einkünfte durch eine Tätigkeit oder ein Sozialamt erhält. Ist dies der Fall, kann der Antrag auf Mitversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse gestellt werden.
Nach der Antragsstellung prüft die Versicherung, ob Beiträge für die Mitversicherung fällig werden. Ist dies der Fall, müssen hierbei 3,4 % des Bruttolohnes gezahlt werden. Eine Befreiung ist unter anderem möglich, wenn die zu versichernde Person aktuell ein Kind erzieht.
Eine weitere Möglichkeit für Personen ohne Einkommen ist die freiwillige Selbstversicherung. Alles Wichtige, rund um das Thema erfahren Sie auf unserer Themenseite: Gesetzliche Krankenversicherung in Österreich ohne Einkommen
Kann man bei einer Mitversicherung eine private Krankenversicherung abschließen?
Auch wenn Sie über durch eine Mitversicherung gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie die Möglichkeit, freiwillig eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist als Zusatzversicherung anzusehen und kann von jeder Person individuell abgeschlossen werden.
Nutzen können Sie eine private Krankenversicherung, um Ihren Versicherungsschutz gezielt zu erweitern. Je nach gewähltem Tarif steht Ihnen beispielsweise eine Sonderklasse- oder Wahlarztversicherung zur Verfügung. Ebenfalls können Sie einzelne Bausteine wie eine Zahnversicherung einschließen.
Tipp: Einen detaillierten Überblick über die Leistungen und Beiträge verschiedener privater Krankenversicherungen erhalten Sie mit dem Vergleichs-Service unseres Partners durchblicker.at.
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Fazit – Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Besitzen Sie keine eigene gesetzliche Krankenversicherung, haben Sie durch die Mitversicherung die Möglichkeit, Zugang zu vielseitigen Gesundheitsleistungen zu erhalten. Typisch ist dies vor allem bei Kindern, welche unter bestimmten Umständen bis zum 27. Lebensjahr über die Eltern versichert werden können. Zusätzlich besteht jedoch immer auch die Möglichkeit eine freiwillige private Krankenversicherung als Erweiterung abzuschließen.