Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in Österreich

Vor allem für Studierende und Pensionisten ist die geringfügige Beschäftigung eine beliebte Anstellungsform. Mit ihr gehen zahlreiche besondere Regelungen einher, was auch die Krankenversicherung betrifft. In diesem Ratgeber möchten wir Sie über alles Wichtige zum Thema aufklären und einen Überblick über sämtliche Regelungen in diesem Bereich geben.

 

Überblick

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beschreibt eine Anstellung, bei welcher das monatliche Bruttoeinkommen unter 500,91 € liegt.

Unter dieser Grenze besteht keine Sozialversicherungspflicht für den Angestellten. Eine Kranken- und Pensionsversicherung wird somit nicht abgeschlossen.

Um dennoch Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten besteht die Möglichkeit einer Mitversicherung, einer freiwilligen Selbstversicherung oder dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

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Lange Antwort

Nachdem Sie nun in Kurzform erfahren haben, welche Möglichkeiten Sie als geringfügig Beschäftigter haben, möchten wir Ihnen die verschiedenen Optionen nachfolgend detaillierter erläutern.

 

Was versteht man unter einer geringfügigen Beschäftigung?

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beschreibt eine Anstellung, bei der das monatliche Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Für das Jahr 2024 liegt die Grenze bei 500,91 € brutto pro Monat. Bleibt das Einkommen unter dieser Grenze, sind Sie als Angestellter von der Sozialversicherungspflicht befreit. Eine Kranken- und Pensionsversicherung muss somit nicht abgeschlossen werden. Lediglich eine Unfallversicherung wird von dem Arbeitgeber abgeschlossen, um mögliche Arbeitsunfälle abzusichern.

 

Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: Was sind die Optionen?

Wie bereits erwähnt, besteht für geringfügige Beschäftigte keine Pflicht zur Krankenversicherung. Dennoch sollte jede Person über eine Krankenversicherung verfügen, um Zugang zu Gesundheitsmaßnahmen zu erhalten. Hierfür stehen Ihnen drei grundlegende Optionen zur Verfügung, welche wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.

Mitversicherung: Besteht kein eigener Versicherungsvertrag, besteht die Möglichkeit, sich über einen Elternteil oder den Ehepartner mitzuversichern. Hierbei müssen jedoch bestimmte Vorgaben erfüllt sein. Ist dies der Fall, handelt es sich in der Regel um die kostengünstigste Lösung.

Lesen Sie mehr dazu hier: Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillige Selbstversicherung: Die zweite Option stellt die freiwillige Selbstversicherung dar. Hierbei treten Sie wie Arbeitnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze in die Österreichische Gesundheitskasse ein und zahlen einen monatlichen Betrag. Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Leistungen wie jeder andere Beschäftigte in Österreich.

Alles Wichtige, rund um das Thema erfahren Sie auf unserer Themenseite: Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Die letzte Option ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hierbei schließen Sie eigenständig einen Vertrag mit einer von Ihnen ausgesuchten Versicherung ab. Die Leistungen und somit auch die Beiträge sind dabei individuell von dem gewählten Tarif abhängig.

Lesen Sie mehr dazu hier: Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

 

Fazit – Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in Österreich

Durch eine geringfügige Beschäftigung haben Sie die Möglichkeit, flexibel Geld bis zu einer bestimmten Grenze hinzuzuverdienen. In Bezug auf die Krankenversicherung ist hierbei jedoch eigenverantwortliches Handeln erforderlich. Um dennoch eine passende Absicherung zu besitzen, können Sie sich zwischen einer Mitversicherung, einer freiwilligen Selbstversicherung oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden.

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