Für besondere Staatsdienste gibt es in Österreich wie in vielen anderen Ländern den Beamtenstatus. Diese sind unter anderem im Verwaltungsdienst oder als Lehrer tätig. Derzeit gibt es in Österreich rund 240.000 öffentlich Bedienstete mit Beamtenstatus. Bei dieser besonderen Form der Anstellung gibt es anders als beispielsweise in Deutschland keine Ausnahme in dem Sozialversicherungssystem. Gleich wie jeder andere Beschäftigte gibt es für Beamte die Versicherungspflicht in der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Doch was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte und welche Besonderheiten gibt es bei dieser? All das erfahren Sie auf dieser Seite.
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Kurze Antwort
Das österreichische Sozialversicherungssystem sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen muss. Dies gilt gleichermaßen für Beamte.
Die Einteilung in die jeweilige Krankenversicherung erfolgt nach der Berufsgruppe, wobei Beamte über die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) abgesichert sind.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung hat jede Person die Möglichkeit, freiwillig eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese erweitert den Schutz individuell, je nach Anbieter und gewähltem Tarif.
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind abhängig von den Leistungen sowie Ihrem aktuellen Gesundheitszustand. Die berufliche Tätigkeit sowie das Einkommen spielen hingegen keine Rolle. Auch ein Beamtenstatus wird hierbei nicht berücksichtigt.
Die Kosten
Wie bereits zuvor erwähnt, sind die Kosten einer privaten Krankenversicherung von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählt anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht das Einkommen oder die berufliche Tätigkeit. Vielmehr ist das Leistungsbild der Versicherung sowie Ihr derzeitiger Gesundheitszustand entscheidend.
Grundsätzlich lässt sich somit sagen, dass die Beiträge einer privaten Krankenzusatzversicherung mit dem Umfang der Leistungen sowie der bekannten Vorerkrankungen steigen. Ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung kann sich somit oftmals lohnen, da die Beiträge anschließend lediglich anhand der allgemeinen Kostensteigerung, nicht jedoch aufgrund neuer Erkrankungen angehoben werden dürfen.
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