In Österreich wird zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterschieden. Grundsätzlich handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung, welche direkt mit der Entgeltabrechnung bezahlt wird. Die private Krankenversicherung ist hingegen unabhängig und kann von jeder Person freiwillig abgeschlossen werden. Demzufolge gibt es hierbei keine Verbindung zu dem Arbeitgeber. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, wobei die Arbeitgeber die Beiträge für die private Krankenversicherung übernehmen. Welche Vorteile dies bietet und was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Überblick
Während die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung direkt durch den Arbeitgeber abgeführt werden, ist die private Krankenversicherung freiwillig und individuell abschließbar. Eine Verbindung zu dem Arbeitgeber besteht somit grundsätzlich nicht.
Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, die Beiträge der privaten Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter zu übernehmen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Zuschüsse, welche Vorteile für beide Seiten mit sich bringen.
Für Mitarbeiter kann die Übernahme der Kosten als Benefit beziehungsweise Gehaltserhöhung angesehen werden. Der Arbeitgeber kann hierdurch seine Zuwendung ausdrücken und spart dabei Steuern und andere Abgaben.
Größere Unternehmen haben zudem die Möglichkeit Gruppentarife abzuschließen. Hierdurch kann unter Umständen ein Rabatt bis zu 30 % ausgehandelt werden.
>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<
Lange Antwort
Nachdem Sie nun bereits in Kurzform sehen konnten, dass die Übernahme der privaten Krankenversicherungsbeiträge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, möchten wir Ihnen nachfolgend alle Details und Vorteile der Übernahme aufzeigen.
Welche Vorteile entstehen für den Arbeitnehmer?
Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung, so profitieren Sie einerseits von den Vorteilen der Krankenversicherung an sich. Im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Sie durch die private Zusatzversicherung einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz. Im Detail beinhaltet die private Krankenversicherung in der Regel eine Sonderklasse- und Wahlerstversicherung. Zahlreiche Tarife lassen sich zudem über weitere Zusatzbausteine wie eine Zahnversicherung erweitern.
Der zweite Vorteil liegt ganz klar in der Kosteneinsparung aufseiten des Arbeitnehmers. Die Beiträge, welche für die private Krankenversicherung genutzt werden, unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht, welche bei einer echten Lohnerhöhung anfallen würden. Die Zuwendung erhalten Sie somit 1 zu 1 in voller Höhe.
Wodurch profitiert der Arbeitgeber bei der Übernahme der privaten Krankenversicherung?
Neben dem Arbeitnehmer entstehen durch die Kostenübernahme der Versicherungsbeiträge gleichermaßen Vorteile für den Arbeitgeber. Dieser hat hierdurch die Möglichkeit seine Zuwendung gegenüber seinen Mitarbeitern auszudrücken. Die Ausgaben für die Versicherung kann der Arbeitgeber dabei in kompletter Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Gleichzeitig sind die Beiträge der Versicherung laut § 3 Abs. im Einkommensteuergesetz bis zu 300 € jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Eine Zuwendung in Form einer Lohnerhöhung würde hingegen durch die Steuer- und Sozialabgaben belastet.
Worum handelt es sich bei einer Gruppenkrankenversicherung?
Die Gruppenkrankenversicherung ist eine besondere Form der privaten Krankenversicherung. Diese kann von einem Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden. Hierbei profitiert der Arbeitgeber durch teils deutlich vergünstigte Beiträge aufgrund eines Gruppenrabatts. Das Leistungsbild kann wie bei einem normalen Abschluss individuell gewählt werden. Der Arbeitgeber übernimmt in Folge die Beiträge für seine Mitarbeiter, welche dadurch einen echten Vorteil erhalten.
Fazit – Kann der Arbeitgeber die Beiträge für eine private Krankenversicherung übernehmen?
Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung durch den Arbeiter ist eine Möglichkeit, die Zuwendung ohne eine direkte Lohnerhöhung aufzuzeigen. Für beide Seiten ergeben sich dabei steuerliche Vorteile, da hierfür keine Abgaben zu errichten sind. Weitere Vorteile bietet eine Gruppenkrankenversicherung, wobei größere Betriebe von weiteren Kosteneinsparungen profitieren.